Auctoritas und Testimonium: Epistemologien der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens

Bearbeitung: Lutz Danneberg, Carlos Spoerhase

Das Thema auctoritas und testimonium hat mittlerweile nicht geringe Aufmerksamkeit gefunden. Was dabei freilich kaum in den Blick geraten ist – weder in den historischen Untersuchungen noch in der seit den neunziger Jahren recht aktiven Debatte zur epistemischen Abhängigkeit im Rahmen der analytischen Philosophie – sind die Theorie der Autorität wie des Testimoniums selbst, wie sie sich seit der Antike ausgebildet haben. Doch ohne sie sind etwa die anhaltenden autoritätskritischen Bekundungen, die sicherlich im 17. Jahrhundert einen Höhepunkt erreichen, kaum zu verstehen – ganz zu schweigen davon, daß (wenn es überhaupt eines Nachweises bedarf) Statements wie: “Die für uns so evidente Trennung zwischen dem, was wir sehen, und dem, was die anderen beobachtet und überliefert haben […] existierte nicht” (Foucault, Die Ordnung der Dinge. Frankfurt/M. 1971, S. 167/68), vermutlich für jeden historischen Zeitpunkt so eklatant falsch ist, daß das, was sich hier als historische Aussage über die Unkenntnis einer Unterscheidung drapiert, bei näherer Betrachtung sich als versteckte Wertung zu erkennen gibt – vulgo: Man war bestimmten fremden Zeugnissen gegenüber nicht so kritisch wie Foucault meint, wir es heute sind – und das wiederum ist eine nahezu triviale Aussage, die einen Wissensanspruch betrifft, aber nicht die Unkenntnis einer Unterscheidung bedeutet.

Das Verständnis der Auffassungen von Autorität und Testimonium wird durchgängig verfehlt, wenn man mehr oder weniger den diversen Bekundungen zeitgenössischer, in der Gegenwart als ,Autoritäten’ geschätzter Akteure folgt und so immer wieder nur den Auto- und Heterostereotypen der jeweiligen Zeit aufsitzt. Zur Vorsicht hätte mahnen müssen, dass im Rahmen der christlichen Kultur jedweder Konfession die menschliche Autorität immer nur second best sein konnte und dass die vehemente Ablehnung, die sich das argumentum ab auctoritate seit dem 17. Jahrhundert zugezogen hat, eine Lücke gerissen hat, die durch Substitute und Surrogate zu füllen war. Eher scheint es dann so zu sein, dass die Autoritätszuweisung an ,Personen’ zugenommen hat, wenn man beispielsweise an die Newton-, Goethe- oder Einstein-Verehrung denkt. Freilich bedarf es auch hier genauer Analysen solcher Formen von Autoritätsgläubigkeit bezogen auf die jeweilige epistemische Situation und die Wissenskonstellationen neben zahlreichen anderen Faktoren wie etwa en medialen Möglichkeiten. Dabei darf man dann auch nicht vergessen, dass solche Autorisierungen von ,Personen’ unterschiedlichen Zwecken dienen kann, die mit dem so ausgezeichneten Gegenstand, wenig oder nichts mehr zu tun haben müssen. Doch nicht nur die im Hintergrund stehenden Theorien und Konzepte zur Begründungen für Glaubwürdigkeit und Vertrauen sind überaus komplex, sondern die Anrufung von Autorität erschöpft sich nicht in den seit der Antike gängigen Beispielen des schlichten ipse dixit oder Senecas Formuierung, daß es auch ohne ,Beweise’ allein das ,Ansehen’ Geltung verschaffe (Ep 95, 27: quid, quod etiam sine probationibus ipsa momentis auctoritas prodest).

Daraus resultieren denn auch die beiden Hauptbereiche des Projekts: Zum einen die Theorie der Autorität und des Testimoniums, die begründenden Konzepte von Vertrauen und Glaubwürdigkeit seit der Antike in ihren Wandlungen zu analysieren; zum anderen Verwendungen des argumentum ab auctoritate (bzw. der Familie solcher Argumente, etwa ad-hominem-Argumente) ebenso wie den zahlreichen, immer anzutreffenden mehr oder weniger prononcierten autoritätskritischen wie autoritätsbejahenden Bekundungen: Äußerungen über die eigene Akzeptanz oder Kritik von (menschlicher) Autorität, Äußerungen über die fremde Akzeptanz oder Kritik von (menschlicher) Autorität, in ihren jeweiligen Kontexten nachzugehen. Ein besonderes Augenmerk richtet sich dabei auf wiederkehrende, oft auf die Antike zurückweisende Sentenzen – wie etwa die Magis-Amica-Veritas– oder die Errare-cum-Platone-Formel.

Bei näherer Betrachtung liegen unter dieser Perspektivierung zwei Verallgemeinerungen nahe: So autoritätsgläubig man selbst immer auch gewesen sein mochte, aus der eigenen Sicht hat es immer andere gegeben, die als autoritätsgläubiger als man selbst erscheinen und die daher kritikwürdig sein konnten, sowie: Obwohl sich die verschiedenen Zeiten (bis in die Gegenwart) im Umgang mit Autoritäten sicherlich unterscheiden, ist die Auszeichnung bestimmter ,Jahrhunderte’ als besonders autoritätsgläubig ein voreiliges Urteil, das sich nicht zuletzt dem Fehlen wesentlicher Unterscheidungen verdankt. Sie erscheinen als erforderlich, um die Komplexität des Umgangs mit dem argumentum ab auctoritate überhaupt erst zu erkennen – aber mehr noch: Die mitunter vehementen autoritätskritischen Äußerungen, die es mehr oder weniger sporadisch immer gegeben hat, auch wenn sie sicherlich seit dem 17. Jahrhundert zunehmen, erlangen ihre Glaubwürdigkeit just im Rahmen der geltenden Autoritätstheorie selbst, die eher eine Theorie der Autoritätskritik ist, so sehr sie auch durch Konzepte der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens flankiert wird. So ist denn auch weniger die Autoritätstheorie, die sich verändert hat, sondern geändert hat sich ihre Reichweite und in der argumentierenden Praxis entsteht das Problem der ,neuen’ Autoritäten, die es gleichwohl noch auszuzeichnen gilt.

Als die charakteristischen Elemente der Theorie der probatio per testes, des locus ab auctoritate, des menschlichen Testimoniums (in der christlich geprägten Kultur) lassen sich vier ansehen: (1) die Entgegensetzung zum göttlichen Zeugnis (auctoritas divina) als das (nur) menschliche Zeugnis (auctoritas humana). Seinen Ort findet dieses Lehre in den Logiken der Zeit, und zwar in den loci-Lehren mit der Kernunterscheidung vonartificalia (intrinseca) und inartificalia (extrinseca), die letztlich aus der antiken Rhetorik (Aristoteles und Cicero) in die christliche Autoritätslehre gelangt. (2) Der locus ab auctoritate (beim Testimonium) ist ein locus inartificialis(3) Beim menschlichen Zeugnis, beim argumentum ab auctoritate, handelt es sich um den schwächsten aller dem Menschen zur Verfügung stehenden Argumentetyp; beim göttlichen um das stärkste (mit den Worten des Thomas von Aquin: „[…] locus ab auctoritate quae fundatur super ratione humana sit infirmissimus, locus tamen ab auctoritate quae fundatur super revelatione divina, est efficacissimus“). Der autoritätskritische Hinweis etwa, dass auch die patresecclesiae nur Menschen gewesen seien, ist genau durch diesen Aspekt der Theorie gerechtfertigt.

Abgesehen von überindividuellen Faktoren, beispielsweise institutionellen (etwa die Festlegung der Orden auf bestimmte Leit-Autoritäten), die vieles an Stetigkeit und Stabilität von Autoritäten erklären mögen, lässt sich aber auch noch einiges über die Muster der Autoritäts-Bildung und –Stabilisierung sagen, welche die individuellen Akteure betrifft. (4) Der Kern der Begründung des Gebrauchs des argumentum ab auctoritatebesteht in einer Theorie der induktiven Rationalität. Sie umreißt die Beurteilung (die Akzeptanz) des locus ab auctoritate und unterteilt sich in vierfacher Hinsicht: In Bezug auf (4.1) den Zeugnisgeber mit der (4.1.a) einhelligen Annahme der Reduzierbarkeit des Autoritätsarguments: das heißt die prinzipielle, nicht unbedingt aber faktische, Zurückführung der inartifiziellen auf artifizielle Argumente. Das ist ein zentraler Punkt: Es gibt, zumindest der Theorie nach, keine Bindung an eine menschliche Autorität, bei der diese Reduzierbarkeit grundsätzlich geleugnet werden müsste. Damit ein argumentum ab auctoritate zulässig ist, muss man annehmen dürfen, der Zeugnisgeber habe bei der Bildung seiner Überzeugungen allein auf argumenta intrinseca zurückgegriffen, wenn nicht und er sich selber bei seinen Überzeugungen auf ein argumentum ab auctoritatestützt, dann ist er entweder nur eine abgeleitete Autorität, die faktisch nur das wiedergibt, was eine Autorität gesagt hat, oder aber es fügt dem Wissensanspruch noch selbständig etwas an Plausibilität hinzu, wenn man annehmen kann, dass der Zeugnisgeber mit der Autorität so umgegangen ist, wie es die Autoritätstheorie von ihm verlangt. Hinzu tritt(4.1.b) eine Theorie der Vertrauenswürdigkeit. Sie rechtfertigt das Vertrauen gegenüber dem Zeugnisgeber und kann den Zeugnisnehmer einer Nachprüfung selbst dann entheben, wenn sie prinzipiell möglich wäre. Dieser Aspekts des Vertrauen ist allein gerechtfertigt durch die Annahme, dass die Bedingungen für die Reduktion erfüllt sind, auch wenn diese vom Zeugnisgeber nicht geprüft werden kann. Vor diesem Hintergrund lassen sich dann auch fallacia testimonii erörtern.

Es öffnet sich dann das Feld von Eigenschaften, die Personen in (epistemischen) Situationen zukommen müssen und mit deren Hilfe sich in zweifacher Hinsicht schließen lässt und von denen man ein testimonales oder nichttestimonales Wissen hat: (4.1.b.a)auf die Kompetenz des Zeugnisgebers (doctissimus in arte suaprobatio artifici in sua arte credendum est; experto in sua scientia credendum est; expertus – eben, weil sie sachkundig und das heißt, sich auf Argumente in der Sache, als kunstgemäße Argumente sich stützend) – kurz: dass ihn kunstgemäße Argumente oder Autopsie zu seinem Zeugnis bewogen haben; die Kompetenzunterstellung beruht mithin wesentlich auf der Annahme, dass der Zeugnisgeber jemand ist, für den sich die Reduktionsthese annehmen lässt; diese Kompetenz konnte eingeschränkt sein und so den Schluss anhand induktiver Rationalität beschränken; (4.1.b.b) auf die Aufrichtigkeit des Zeugnisgebers – kurz: dass er nicht wissentlich die Unwahrheit sagt. Auf Wahrhaftigkeit des Zeugnisgebers wird aufgrund von bestimmter, gewichteter Merkmalen geschlossen; im Blick darauf, welche personalen Merkmale in welcher Weise einen solchen Schluss erlauben, kommt es immer wieder zu Erörterungen und auch zu Veränderungen.

Der Schluss auf die autoritative Anerkennung eines Wissensanspruchs hat nach der Theorie mithin zwei Eigenschaften beim Zeugnisgeber zu sichern: Ehrlichkeit und Kompetenz. Grob kann man daraufhin zwei Gruppen von Eigenschaften unterscheiden: solche, welche die Person des Zeugnisgebers, und solche, die sein Werk betreffen. Der beste Weg, um die Kompetenz eines Autors festzustellen, ist die Prüfung seiner Wissensansprüche. Der autoritativ gestützte Wissensanspruch ist (in der Regel) an seine schriftliche Quelle gebunden. Auctoritates sind die Texte und nur in zweiter Linie die Autoren. Aristoteles als den Philosophen zu bezeichnen und ihm damit die höchstmögliche menschliche Autorität zuzuweisen, ist eine abgekürzte Formulierung für: derjenige, der bestimmte Schriften verfasst hat und dessen Schriften (zahlreiche) Wissensansprüche enthalten, die wahr sind – mithin handelt es sich um eine Art induktiver Rationalität. Der Umgang mit den Autoritäten erscheint dann auch nicht mehr als paradox. Genau deshalb besitzt sein Testimonium besondere Güte, und vor dem Hintergrund, dass die Wahrheit alt ist, erscheint es in einer bestimmten epistemischen Situation als rational, das eigene Urteil im Horizont der auctoritates zu sehen und es gegebenenfalls ihnen unterzuordnen.

Hinzu kommt (4.1.b.c) eine Reihe spezieller, mehr oder weniger wohl formulierter Maximen der Autoritätsübertragung und der Autoritätsminderung, etwa Regeln im Hinblick auf die quantitative und qualitative Übereinstimmung. Diese Regeln sind zahlreiche und nicht mehr als Daumenregeln: Etwa – wenn jemand etwas sagt, dass ihm nicht zuträglich ist, wird ihm eher geglaubt als wenn er (bei gleichen Gegebenheiten) etwas für ihn sehr Vorteilhaftes sagt. Es handelt sich deshalb nur um Daumenregeln, weil sie nicht unabhängig von der (konkreten) Situation in Anschlag gebracht werden können: Wer oft etwas Negatives über sich sagt, dem glaubt man sicher auch dann, wenn er einmal etwas Positives sagt.

Neben dem Zeugnisgeber sind es (4.2) Eigenschaften des Zeugnisses selbst – vereinfacht gesagt, seine authentische Überlieferung und dazu kommen dann (4.2.a)eine Entstehungstheorie als die Theorie, die erklärt, weshalb etwas ein glaubwürdiges, autoritatives Zeugnis in seiner Grundgestalt ist; es ist genau diese Entstehungstheorie, die es erforderlich macht, bei einem gegebenen Zeugnis zu prüfen, ob es ,echt’, ,authentisch’ o.dgl. ist. Wichtig ist, dass selbst dann, wenn ein Zeugnis hinsichtlich seiner Authentizität zweifelhaft ist, es nach er Autoritätstheorie noch nicht zwingend bedeuten musste, dass es keinen akzeptablen Wissensanspruch beherbergen kann; des weiteren(4.2.b) eine Bewahrungstheorie, (4.2.c) eine Veränderungstheorie und (4.2.d) eine Fehlertheorie. Sie sind zunächst wenig ausgeprägt und bei ihnen gewinnt dann die ,Philologie’ in Gestalt der Alterskritik von Texten ihre für eine gewisse Zeit so überragende Bedeutung für die Anerkennung, aber vor allem auch für die Verwerfung von autoritativem Wissen. Hinzu kommen (4.2.e) textuelle Beglaubigungen. Die Beglaubigungsstrategien können sich bei einem Testimonium sowohl auf die Kompetenz als auch auf die Aufrichtigkeit beziehen, aber auch auf alles das, was nach der Theorie des Testimoniums als relevant erachtet wird – etwa dass das Zeugnis von seiner eigenen Entstehung etwas mitteilt, usw. Schließlich (4.3) der Zeugnisnehmer: Es handelt sich hierbei zunächst im wesentlichen um das, was sich als Vertrauensvorschuss bezeichnen lässt, der vom Zeugnisnehmer (vorab) zu erbringen ist. Dieser Vertrauensvorschuss ist nie uneingeschränkt gewesen; er tritt, technisch gesehen, als Präsumtion auf, nach der etwa gilt: So lange keine Faktoren erkennbar sind, die der Glaubwürdigkeit widerstreiten, sei Glaubwürdigkeit anzunehmen. Es finden sich aber wesentlich komplexere Formulierungen. Hinzutreten unter Umständen Kompetenzen, Haltungen (Tugenden) oder Dispositionen, die beim Zeugnisgenehmer gegeben zu sein haben, um eine Autorität als solche wahrzunehmen und zu nutzen.

Eine Reihe von Empfehlungen, die den Umgang mit Texten im Blick auf die Akzeptanz von Wissensansprüchen restringieren, erklärt sich aus der Theorie induktiver Rationalität – scheinbar irrationales Handeln erscheint so aufgrund lokaler Rationalität als rational. Da ist beispielsweise das Verbot von Schriften eines Autors selbst dann, wenn sie zugestandenermaßen nichts Inkriminierendes enthalten. Doch die Aufnahme solcher Texte könnte beim Leser eine Reputation des Autors aufbauen, die dann per induktiver Rationalität auf Wissensansprüche ausgedehnt wird, die aus der Sicht der zensurierenden Instanz vollkommen inakzeptabel sind. Das ist konfessionsunabhängig und im wesentlichen auch der Hintergrund für alle Formen der Purifizierung etwa antiker Autoren, und es wird bestätigt durch den Umstand, dass man diese Purifizierungen adressaten- und alterstufenbezogen ausrichten konnte: Das Vermögen zur induktiven Rationalität gilt mithin als wandelbar, nicht zuletzt aber abhängig vom Wissen. Die andere Seite ist nicht der Reputationszugewinn, sondern der Reputationsverlust, den ein Autor aufgrund zugeschriebener ,Irrtümer‘ erleiden kann. Mittels der gleichen induktiven Rationalität bedrohen Irrtümer seine Autorität und damit die Anerkennung von Wissensansprüchen, die zuvor als wahr oder glaubwürdig erscheinen. Dieses Bedenken gegenüber der ,klugen’ Handhabung der induktiven Rationalität besteht freilich nicht allein bei profanen Texten, sondern es gewinnt dramatische Züge bei der Heiligen Schrift selbst, wenn es heißt, dass ihre Autorität nicht den kleinsten Irrtum vertrage. Zwar mochte man über eine Theorie der Autorität zu verfügen, aber das jeweils gefällte praktische Urteil hinsichtlich der Stützung eines Wissensanspruchs mittels einesargumentum ab auctoritate ließ sich nicht aus ihr ableiten, sondern solche Urteile werden von der Theorie nur umgrenzt. Die Theorie bietet nicht mehr als die philosophisch(-theologische) Rahmung für die Auszeichnung bestimmter Merkmale, die sich für Schlüsse auf die Glaubwürdigkeit des Zeugnisgebers nutzen ließen.

Verallgemeinerungen im Rahmen induktiver Rationalität entwickeln sich zwar im Blick auf die Wissensansprüche in Texten, laufen aber über den Autor, der erst die unterschiedlichen Texte, in denen sich die Wissensansprüche finden, miteinander verknüpft und so den Induktionsbereich des Schließens von der Güte eines Wissens auf die Geltung anderer Wissensansprüchen konstituiert. Der Autor als Instanz erfährt denn auch konsequent seine Ausblendung in der hohen Zeit der Autoritätskritik: Locke plante 1660 die anonyme Veröffenlichung eines Traktats mit der Begründung: “by concealing my name [I] leave thee concerned for nothing but the arguments themselves (Two Tracts on Government, ed. Abrams, S. 118). Pointiert Lessing: „wo die Vernunft auf ihrem eigenen Wege nur Gründe prüfen soll: was soll da der Name des, der das bloße Organ dieser Gründe ist.“ „Wer mir den unbekannten, als Autorität geltenden Verfasser eines Buches enthüllt, dient nicht so sehr meinem Nutzen als meiner Neugier. Im Gegenteil, er bringt mir nicht selten Schaden, weil er dem Vorurteil Raum gibt.“ Die induktive Rationalität sieht sich nun bedroht durch den Vorwurf des Erzeugens von Vorurteilen. Bündig, wie zu erwarten, dann Kant, der im Rahmen seiner Erörterung des „Vorurteil[s] des Ansehens der Person“ schreibt: „[…] Vernunftwahrheiten gelten anonymisch; hier ist nicht die Frage: Wer hat es gesagt, sondern was hat er gesagt?“ Das hätte nun freilich Thomas von Aquin ebenso sagen können und hat es sogar gesagt. Gleichwohl hat sich etwas am Umgang mit den Autoritäten – zumindest im Selbstverständnis und in der Selbstdarstellung – geändert.

Obwohl man vermutlich immer, nicht zuletzt auch die ,Scholastiker’, vor einem zu ausgreifenden, ,unvernünftigen’ Rückgriff auf die Autoritäten gewarnt hat: nur ein Beispiel:„[…] alioquin si nudis auctoribus magister quaestionem determinet, certificabitur quidem auditor quod ita est, sed nihil scientiae vel intellectus acquiret, et vacuus abscedet“ (Thomas von Aquin, Quaestiones quodlibetales [1256-59], IV, q 9, a 3), das Pendant für die (nur menschlichen) Auslegungen der Heiligen Schrift findet sich auch; unter Bezug auf Augustins Genesis ad Litteram heißt es bei Thomas, dass an ihrer Wahrheit unerschütterlich (inconcusse) festzuhalten sei, aber da sie verschieden ausgelegt werden könne (multipliciter exponi possit), dürfe man sich an keine der Auselgungen so binden, dass man beim Nachweis ihrer Falschheit sich genötigt sieht, an ihr als dem (richtigen) Sinn der Heiligen Schrift dennoch festzuhalten (Sth, I, q 68, a 1 c). Hat man immer auch betont, dass es weniger um die Autoritäten als vielmehr um die Wahrheit dessen gehe, was von ihnen dargebotenen wird – limpide: „[…] quia studium philosophiae non est ad hoc quaod sciatur quid homines senserint, sed qualiter se habeat veritas rerum” (Thomas, In Aristotelis Libros De caelo [1272/73], I, lect 22 ) – und dass man immer wieder sich befleißigte, zu betonen, dass die Wahrheit der vorgelegten Argumente nicht auf der Au­torität derjenigen beruhten, von denen sie stammen, sondern auf den (Vernunft-)Gründen, die sie bieten: „[…] dicendum quod in quantum sacra doctrina utitur philosophicis documentis propter se, non recipit ea propter auctoritatem dicentium, sed propter rationem dic­torum, unde quaedam bene dicta accipit et alia res­puit“ (Thomas, In Boetium de Trinitate [1258-59], q 2, a 2 ad 8) –, ist es auf der anderen Seite keine Frage, dass die Verwendung des argumentum ab auctoritate oder derprobatio per testes immer präsent ist und das in mitunter scheinbar abstruser Weise. Dass sich hier ein Erklärungsproblem stellt, ist aufgrund der Vernachlässigung der Autoritätstheorie bislang kaum in den Blick gekommen: Es gilt zu erklären, wie Glaubwürdigkeit und Autorität entstehen, sich über einen längeren Zeitraum stabilisieren und sich dann die epistemische Situation so wandelt, daß dies immer weniger gelingt, zumindest bei einigen der herkömmlichen Autoritäten.


Thesen zu Tendenzen, die sich im Projekt bislang abzeichnen:

  • Es ändert sich (zunächst) weniger etwas an der Theorie der Autorität als an den (ausgezeichneten) Autoritäten. Als praktisch vollzogener schluß änder sich amargumentum ab auctroritate wenig. So erkundigte sich angesichts seiner Verständnisprobleme der mathematischen Argumente in Newtons PhilosophiaNaturalis Principia Mathematica Locke hinsichtlich ihrer Wahrheit bei Hughens (wie der Schüler und Freund Newtons J. T. Desagulier berichtet). Huyghens versicherte ihm, dass sie wahr seien, worauf Locke sie denn auch für wahr hielt. Im Blick auf auf die Autoriätslehre hat Locke ,rational’ gehandelt: Nicht nur hat er jemandem von hoher Kompetenz vertraut, zudem konnte er von der Aufrichtigkeit Huyghens als einem strengen Kritiker der Physik Newtons Locke ausgehen.
  • Ausgetragen wird diese Auseinandersetzung über die veränderten Autoritäten nicht (so sehr) im Rahmen einer kritischen Erörterung der Theorie der Autorität, sondern (a) durch veränderte Konzepte der Vertrauenswürdigkeit, (b) durch veränderte epistemische Anforderungen an bestimmte Wissensansprüche, die grundsätzlich als durch ein (nur) probables argumentum ab auctoritate nicht erreichbar erscheinen. Im ersten Fall (a) ist immer wieder eine Asymmetrie entscheidend, die als der Unterschied zwischen Autostereotyp und Heterostereotyp in Erscheinung tritt: In der Regel nimmt man sich selber (im Autostereotyp) als nicht autoritätsgläubig wahr, sondern es sind immer die anderen im Rahmen eines Heterostereotyps (das wiederum in der Regel nicht mit deren Autostereotyp übereinstimmt). Das schient gleich zu bleiben.
  • Im zweiten Fall (b) gibt es zwei recht unterschiedliche Ausprägungen: (i) es wird ein Vorgehen der Wissensproduktion entworfen, das die Reduktion (also das, was die Theorie des Testimoniums fordert) actualiter zu erzeugen verspricht. Einmal erzeugt, bewahrt sich seine Konstanz in der Erinnerung an seinen eigenen, wenn auch vergangenen Wissenszustand. Vereinfacht gesagt, könnte das das Modell unschreiben, das Descartes entwirft. (ii) bei der anderen Ausprägung muss die Reduktion zwar nicht realisiert sein, wenn man berechtigt ist, einem (entsprechend) ausgezeichneten Wissensanspruch zuzustimmen, aber es wird ein Verfahren in Vorschlag gebracht, das zu grundsätzlich jeder Zeit und für jede Person den Vorgang der Reduktion zu vollziehen erlaubt. Vereinfacht gesagt, ist das das Modell der entstehenden experimentall Philosophy.
  • Dabei kommt es zu einer Reihe mehr oder weniger neuer Schlußfolgerungen im Rahmen der probatio per testes; nur ein Beispiel: So kann Niels Stensen nicht nur sagen (Defensio epistolae de proria conversione, in: Op. theol. ed. Larsen/Scherz, S. 389), daß ihn Gott den Aufbau des Herzens und der Muskeln erkennenhabe lasse, so daß die scharsinnigen Konstrukitonen (eines Descartes) ,ohne Worte, allein durch Autopsie’ (sine veris per solam autiopsiam) umgeworfen habe, sondern er schließt daraus auf die Glaubwürdigkeit: Wer würde den Aussagen solcher Männer, die nicht wenigen wie ,Porphteen’ erscheinen, über Gott und Seele, die der experimentellen Forschung unzugänglich sind, vertrauen, wenn sie schon in dieser (vergleichsweise) so einfachen und so klaren, durch den Rückgang auf die Erfahrung verbürgten Sache falsche Behauptungen aufstellen?
  • Die Versuche der sozialen Erklärung eines Erzeugens virtueller Zeugenschaft bei den frühen Experimentalberichten im rahmen der experimentall Philosophy greifen viel zu kurz, wenn sie die epistemische Situation nicht berücksichtigen: Die Theorie des Testimoniums bleibt trotz gewandelten Erfahrungsbegriff unverändert. Die einzige, später dann die experimentellen Wissenschaften kennzeichnende Zutat besteht darin, dass man die Zurückführung der kunstlosen auf die kunstgerechten Argumente, in diesem Fall auf das der Autopsie, mit einem Versprechen verbinden konnte: Es ist das Versprechen der grundsätzlichen, personenunabhängigen Reproduzierbarkeit der experimentellen Befunde. Es besagt, dass die von der Theorie des Testimoniums geforderte Zurückführung jeder Zeit vollzogen werden könnte. Damit erfährt dieses testimonale Wissen eine Legitimation wie kein anderes hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des einzelnen Zeugnisgebers mit seiner Aufrichtigkeit bieten konnte.
  • Das im 17. Jahrhundert exponierte Kriterium der Reproduzierbarkeit stellt sich so als eine spezifische Entwicklung der Theorie des Testimoniums dar. Das oft als „nihil in verbis“ fehlgedeutete Motto „Nullius in verba“ der Royal Society ist eine durch eine Horaz-Entlehnung stilisierte Variante der Magis-Amica-Veritas-Sentenz und es meint weniger die Zurückweisung der Rhetorik, als vielmehr aller (menschlichen) Autoritäten. Wenn am Anfang der Konflikt zwischen der zunehmenden Bedeutung experimentell erzeugter, singulärer Ansprüche auf Wissen und einem aristotelischen Erfahrungsbegriff steht, der diesen Status nur allgemeinen Erfahrungen zubilligt – was dazu führt, dass die ersten experimentellen Erfahrungsberichte eher Reiseberichten aus fernen Ländern ähneln (hinsichtlich der textuellen Signale der Glaubwürdigkeit) -, ändert sich das ebenso schnell wie radikal: textuelle Indikatoren, die beim Leser Glaubwürdigkeit erzeugen sollen, verlieren proportional zur institutionalisierten Rahmung und der einhergehenden Kodifizierung der Darstellungsformen an Präsenz. Glaubwürdigkeit hat immer weniger mit der Ostentation individueller Aufrichtigkeit zu tun, sondern verbürgt sich durch institutionelle Rahmung – später dann: sollte sich durch institutionelle Rahmung verbürgen, also durch ein institutionalisiertes Wissenschaftsethos.
  • Es scheint sich etwas in den orientierenden Annahmen zu ändern, nach denen es überhaupt als nützlich erscheint, sich mit vergangenen Wissensansprüchen zu beschäftigen. Zu ihnen gehört das, was sich epidosis-Pirnzip nennen lässt. Bei Aristoteles (Metaph, II, 1) heißt es: „Die Betrach­tung der Wahrheit ist in ei­ner Hinsicht schwer, in einer anderen leicht. Dies zeigt sich darin, dass nie­mand sie in ge­bührender Weise erreichen, aber auch nicht alle ver­fehlen können, son­dern ein jeder etwas Richtiges über die Natur sagt, und wenn sie einzeln genommen nichts oder nur wenig zu derselben bei­tragen, so ergibt sich doch aus der Zusammenfassung aller eine gewisse Größe.“ Thomas von Aquin (In Aristotelis libros Metaphysicorum expositio II, lect. 1, nr. 287 wird betonen, dass selbst frühere Irrtümer eine in­direkte Hilfe zur Erkenntnis der Wahrheit seien. Anders formuliert: Man nimmt an, dass derjenige, der sich gewissenhaft und kompetent mit einem strittigen Thema beschäftigt hat, nicht etwas dazu beiträgt, das ganz irrig, das ganz nichtig, sondern in der einen oder anderen Weise erhellend ist. Sowhl die, deren Wissensansprüche man zurückweist, als auch die, eren Wissenansprüche man folgt, seien wertzuschätzen, denn bei hätten sich bemüht, die Wahrheit zu fidnen, und hätten spätren dabei geholfen (so Thomas, ebd., XIII, lect. 9, nr. 2566). Daraus spricht eine Auffassung, die beispielsweise Descartes gerade nicht zu teilen scheint: Die Vielzahl der opinones erscheint ihm nicht als eine Ganzes, sondern als ein widerstreitendes Gemenge, dem die certitudo dereinen Wahrheit entgegengesetzt wird. Beschäftige man sich mit solchenopiniones, dann sei man eher Historiker denn Philosoph (Regulae III, 2).
  • Eine immer strittiger werdende Frage ist die nach der Akzeptanz von Präsumtionen, also hier: der des Vertrauensvorschusses bei der probatio per testes. Als Tendenz scheint sich eine umgekehrt proportionale Entwicklung darzubieten: Immer weniger erscheint der Vertrauensvorschuss (gegenüber einem argumentum ab auctoritate) als gerechtfertigt und immer schwieriger (aufwendiger) wird zugleich die Zugänglichkeit zum Wissen.
  • Tendenz der Ersetzung der nicht kunstgemäßen Argumentationen zur Stützung eines Wissensanspruchs durch artifizielle – und das findet sich nicht allein im Rahmen der Philosophie, sondern auch beispielsweise in dem der (Bibel-)Philologie.
  • Tendenz, die menschliche Autoritätstheorie auf die göttliche zu übertragen. Insbesondere gemeint sind damit Versuche, für den Glauben im theologischen Sinn die Annahme der Reduzierbarkeit auf argumenta intrinseca einzuführen – so bei bestimmten Varianten der theologia naturalis; des Deismus, des natürlichen Beweises auch der Eigenschaften Gottes, von denen (allein) die Heilige Schrift kündet (und die man nach traditioneller Auffassung eines solchen Beweise für nicht zugänglich gehalten hat, sondern allein dem Glauben).
  • Der Vertrauensverlust nimmt zu, nicht zuletzt auch durch die Klugheitslehren, nach denen die Verstellung klug ist, um das Leben zu meistern: Umso größer das Wissen um die Indikatoren, die vertrauenserweckend wirken, desto subtiler werden die Mittel des Täuschens. Es bilden sich zwei Tendenzen: die eine reduziert das Vertrauen tendenziell auf die Kompetenzkomponente, die andere auf die Aufrichtigkeitskomponente.
  • Tendenz des wachsenden Misstrauens gegenüber der induktiven Rationalität der Autoritätstheorie: Von der Erzeugerin oder Stabilisiererin von Vertrauen zur Produzentin von Vorurteilen (praejudicia auctoritatis)
  • Tendenziell entstehen Konflikte zwischen der zunehmenden Unzugänglichkeit des Wissens und der Transformation der loci artficialia zum emphatischen Konzept des Selbstdenkens.
  • Tendenz zur sozialen Beschränkung des argumentum ab auctoritate, indem sein Einsatz gerechtfertigt erscheint allein aufgrund spezieller Eigenschaften des Zeugnisnehmers (bei ,Ungebildeten’, ohne Vermögen des ,Selbstdenkens’, usw.)

Verknüpfungen

Vorarbeiten

  1. Lutz Danneberg, Säkularisierung, epistemische Situation und Autorität. In: Id. et al. (Hg.) Säkularisierung in den Wissenschaften seit der Frühen Neuzeit. Bd. 2: Zwischen christlicher Apologetik und methologischem Atheismus. Berlin/New York 2002, S. 19-66
  2. -: Die Anatomie des Text-Körpers und Natur-Körpers: das Lesen im liber naturalisund supernaturalis. Berlin/New York 2003
  3. -: Kontrafaktische Imaginationen in der Hermeneutik und in der Lehre des Testimoniums. Version 24. 10. 2009; FHEH-Preprint; gekürzte Fassung in: L. Danneberg, Carlos Spoerhase und Dirk Werle (Hg.), Begriffe, Metaphern und Imaginationen in der Wissenschaftsgeschichte. Wiesbaden 2009, S 287-449.
  4. Carlos Spoerhase, Dirk Werle und Markus Wild (Hg.), Unsicheres Wissen. Skeptizismus und Wahrscheinlichkeit, 1550-1850. Berlin/New York 2009.
  5. Lutz Danneberg, Pyrrhonismus hermeneuticusprobabilitas hermeneutica und hermeneutische Approximation. In: Carlos Spoerhase et al. (Hg.), Unsicheres Wissen […]. Berlin/New York 2009, S. 365-436, wesentlich erweiterte Fassung 08. 02. 2017

Kontakt: Lutz DannebergCarlos Spoerhase